Als Wahlärztin habe ich keine Verträge mit den Krankenkassen und kann somit die erbrachten Leistungen nicht direkt mit der Kasse abrechnen.
Nach Begleichung meines Honorars in Barzahlung erhalten Sie von mir eine Zahlungsbestätigung, welche Sie umgehend bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Je nach Versicherungsträger werden Ihnen 40 – 80% des Betrages zurückerstattet.
In meiner Wahlarztordination ist die jährliche Vorsorgeuntersuchung kostenlos.
Wahlarztrezepte und/oder Zuweisungen werden sowohl von Apotheken als auch Instituten akzeptiert und wie Kassenverordnungen behandelt.
Unabhängig von der Krankenkasse kann jeder Patient/jede Patientin zum Wahlarzt gehen.
Ihre Vorteile :
- flexible Terminvergabe, auf Wunsch auch Abendtermine möglich
- wenig bis keine Wartezeiten
- Als Wahlärztin kann ich mir ausreichend Zeit für Sie nehmen.